Actuarial

Bilanzielle Bewertung

Seit 2010 wird die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsrückstellungen abweichend von dem steuerlichen Teilwert (§ 6a EStG) vorgenommen. Dieser Ansatz nach BilMoG führt i.d.R. zu höheren Werten, da das Bewertungsverfahren und die versicherungsmathematischen Prämissen (Zins, Gehalts- und Rententrend) anders zu bestimmen sind.

Insbesondere die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen führen weiterhin zu deutlich höheren Zuführungen der Rückstellungswerte

Es stellt sich dann die Frage, ob die Gewinnentwicklung des Unternehmens diese Zuführungen zur Pensionsrückstellung auffangen kann (zumal der steuerrechtliche Ansatz der Pensionsrückstellungen und damit die Steuerminderung ja nicht mitsteigen).

Hier muss im konkreten Fall rechtzeitig gegengesteuert werden. Mögliche Ansätze ergeben sich z.B. durch Umstellung auf Kapitalleistungen (hier ist die Zinsauswirkung im Vergleich zur Rentenzahlung deutlich niedriger) bis hin zum Festschreiben der zeitanteilig erdienten Anwartschaft (past-service) und Neuerteilung einer beitragsorientierten Leistungszusage (ggf. wertpapiergebundene Zusage) für die künftigen Dienstjahre (future-service) mit deutlich vermindertem Zinsänderungsrisiko (sogar Eliminierung dieses Risikos bei der wertpapiergebundenen Zusage).